Er ist ein selbständiges, unabhängiges Organ der Rechtspflege, zugleich aber auch Interessenvertreter seines Mandanten. Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ist er gleichgeordnet, ohne von ihnen abhängig zu sein.
In jedem Stadium des Verfahrens und in jeder Instanz hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger seiner Wahl vertreten zu lassen. Dabei hat der Strafverteidiger - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - allein die Interessen seines Mandanten durchzusetzen.
Innerhalb des Strafverfahrens erfüllt der Strafverteidiger folglich drei große Aufgaben bzw. Funktionen:
Er soll Ihre Rechtsstellung als Prozesssubjekt schützen und helfen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.
Diejenigen Tatsachen, die zu Ihrer Entlastung bzw. zur milderen Beurteilung Ihrer (etwaigen) Schuld dienlich sind, hat er zu erforschen und vorzutragen.
In Ihrem Interesse hat er die Justizförmigkeit des Verfahrens zu überwachen.